Wir retten Rehkitze mit modernster Technik. Werde Teil unseres Projekts!
Wir kommen selbst aus der Landwirtschaft und kennen daher die Anforderungen und den Druck, der auf den Landwirten in der heutigen Zeit lastet.
In unserem Bemühen, Rehkitze vor Verstümmelung oder gar Tod durch das Mähen der Wiesen zu bewahren, beschäftigten wir uns mit den verschiedenen Möglichkeiten der Rettung. Das Abfliegen der Flächen mit einer Drohne mit Wärmebildkamera kurz vor der Mahd ist nach unseren Erkenntnissen die sicherste und effektivste Methode.
Dabei stellten wir fest, dass in unserem Gebiet noch sehr wenige Drohnen im Einsatz sind und wir dies dringend ändern wollten. So entstand innerhalb kürzester Zeit unser Verein "Rehkitzrettung Eichtling e.V." - wir möchten Landwirten, Jägern und Jagdpächtern damit die kostenlose Möglichkeit der drohnengestützten Rehkitzrettung zur Verfügung stellen.
Uns ist es ganz besonders wichtig, dass alle mit ins Boot geholt werden und an einem Strang ziehen. Landwirte, Jäger und Tierschützer können nur gemeinsam diese vermeidbaren Verluste verhindern.
Die Bedürfnisse und Sorgen aller Beteiligten sind wichtig und sollen gehört werden.
Tierleid zu verhindern muss dabei an oberster Stelle stehen.
Der erste Paragraph im Tierschutzgesetz* bestimmt, dass niemand ohne Grund Tieren Leid und Schmerzen zufügen darf.
Somit ist es streng genommen nicht nur unsere Pflicht als Tierfreunde, sondern wir sind sogar gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Wildtiere vor der Mahd zu ergreifen. Herkömmliche Maßnahmen wie das vorherige Abgehen mit Hunden oder Abstecken der Wiesen, Piepser oder Technik am Mähwerk sind meistens wirkungslos oder nicht geeignet. Am besten bewährt hat sich in den letzten Jahren das Abfliegen der Wiesen mit der Wärmebild-Drohne. Zu diesem Zweck gibt es sogar gesetzliche Sonderregelungen zum Tierschutz für den Einsatz von Drohnen an Wohngebieten und Straßen. Bisher mussten die mit Kameras ausgestatteten Drohnen nach EU-Vorgaben einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten. Mit der neuen Anordnung wurde der Mindestabstand auf 10 Meter reduziert, wenn entsprechend tief geflogen wird. Dadurch stehen mehr Flächen für den Drohneneinsatz und zur Wildtierrettung zur Verfügung.
*§1 TierschutzG:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."